Der Beirat
Über die Vergabe der drei Atelierwohnungen im Antonie-Leins-Künstlerhaus entscheidet der künstlerische Beirat, der sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:
Förderrichtlinien
Bewerbungsrichtlinien
für die Vergabe der Atelierwohnungen im Antonie-Leins-Künstlerhaus in Horb a. N. durch den „Förderverein zur Rettung des ehemaligen Malz- und Gärkellers am Kloster Horb und seiner Nutzung als Künstlerhaus e. V.“ (kurz: Förderverein Künstlerhaus). Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler der Europäsichen Union.
1.Art der Förderung
Kunstschaffende der Bereiche Bildende Kunst / Video / Foto / Performance / Installation können sich vorzugsweise für drei Jahre um eine Atelierwohnung im Antonie-Leins-Künstlerhaus in Horb a. N. bewerben. Das Künstlerhaus umfasst drei Maisonette-Wohnungen, jeweils zwischen 60 und 70 Quadratmeter groß, die zur Verfügung gestellt werden. Genutzt werden können von den Stipendiat*innen auch das Gemeinschaftsatelier (ca. 105 m²) und der Hofraum (ca. 100 m²).
Die Stipendiat*nnen beteiligen sich mit einem Beitrag von monatlich 250 € (für die kleinere Wohnung) und 300 € (für die jeweils größeren) an den Betriebskosten des Gebäudes.
Die Stipendiums-Verträge sind auf drei Jahre angelegt, um den Bewohnern eine Phase intensiver künstlerischer Arbeit zu ermöglichen. Sie sind zugleich auf diesen Zeitraum begrenzt. In Ausnahme-fällen ist in Absprache mit dem Vorstand des Vereins eine Verkürzung des Zeitraums möglich.
In den Verträgen ist außerdem geregelt, dass die Künstler/innen eigene Arbeiten mindestens einmal während Ihres Stipendium-Aufenthaltes an einem Tag des offenen Ateliers zeigen.
Über die Bereitstellung der Räume hinaus will der Förderverein den Stipendiat*innen Möglichkeiten eröffnen, ihre Arbeit wirtschaftlich abzusichern und in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen ihren Gesichtskreis zu erweitern:
- durch Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen (Kunst-AGs);
- durch die Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Freudenstadt;
- durch ein Jahr beitragsfeie Mitgliedschaft im Kunstverein-Oberer Neckar und mögliche Teilnahme an der jährlichen Mitgliederausstellung
- Unterstützung durch das Kulturamt Horb, bei Förderanträgen zur Umsetzung eines Projekts im Öffentlichen Raum Horbs
2. Voraussetzungen für eine Stipendiums-Zusage
Voraussetzungen für die Zusage sind eine abgeschlossene Ausbildung bzw. Studium und ein überzeugender professioneller künstlerischer Leistungsnachweis der Bewerber*innen. Der Förderverein Künstlerhaus unterstützt bevorzugt Künstlerinnen und Künstler, deren Arbeit sich durch herausragende Qualität auszeichnet.
Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat*innen mindestens zwei Drittel ihrer Stipendienzeit in Horb verbringen. Alle eingeladenen Stipendiat*innen haben während ihres Aufenthalts ihren festen Wohnsitz in Horb (Meldepflicht).
4. Bewerbungsverfahren
Bewerbungen müssen bis zum Stichtag (4. August) beim Vorstand des Fördervereins vorliegen, um berücksichtigt werden zu können. Sie sollen Biographie, 10 ausgewählte Arbeiten und wenn vorhanden eine homepage-adresse umfassen und sind über die Website www.kuenstlerhaus-horb.de einzureichen. Die Künstler*innen, die der Förderverein in die engere Auswahl nimmt, werden Ende August zu einem Gespräch nach Horb a. N. eingeladen.
Bei Ablehnung sind insgesamt drei Bewerbungsversuche möglich. Wer bereits gefördert wurde, kann sich nicht noch einmal bewerben.
5. Bewilligungsverfahren
Nach einer ersten Prüfung der Bewerbungen durch den Förderverein und der endgültigen Auswahl durch den künstlerischen Beirat ergehen die Bescheide an die Bewerber*innen bis Ende August.
Eine Begründung gegenüber dem Bewerber / der Bewerberin ist nicht erforderlich.
Über die Vergabe entscheidet der künstlerische Beirat, der sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:
- Prof. Dr. Bärbel Renner (Professorin für Lehraufgaben und Vorstandsmitglied der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart)
- Sebastian Dresel (Beauftragter für Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Mannheim)
- Thomas Putze (Bildhauer, Stuttgart)
- Katrin Kinsler (Bildende Künstlerin, Horb a. N.)
- Dr. Sascha Falk (Direktor Kreisvolkshochschule, Freudenstadt)
- Martin Bruno Schmid (Bildender Künstler, Stuttgart)
- Clemens Ottnad (Geschäftsführer des Künstlerbundes Baden-Württemberg)
6. Ausschluss
Ein Einspruch gegen die Entscheidung des Beirats ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.