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Der Beirat

Über die Vergabe der drei Atelierwohnungen im Antonie-Leins-Künstlerhaus entscheidet der künstlerische Beirat, der sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:

  • Dr. Bärbel Renner, Heilbronn, Bereichsleitung Kommunikation und Verwaltung an Science Center Experimenta, zuvor Professorin an der DHBW Stuttgart und Vorstandsmitglied der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
  • Sebastian Dresel, Mannheim, Kulturmanager
  • Thomas Putze, Stuttgart, Bildhauer und Performancekünstler, seit 2015 Lehrauftrag für Zeichnung und Bildhauerei an der Freien Kunstakademie Nürtingen
  • Katrin Kinsler, Horb a. N., Künstlerin, Grafik-Designerin, Lehrerin, und 2. Vorsitzende des Fördervereins Künstlerhaus
  • Dr. Sascha Falk, Freudenstadt, Direktor der Kreisvolkshochschule Freudenstadt
  • Josef Nadj, Horb a. N., Bildhauer und Vorsitzender des Fördervereins Künstlerhaus
  • Martin Bruno Schmid, Stuttgart, Bildender Künstler, seine Werke  umfassen Zeichnungen, Skulpturen und Installationen.
  • Clemens Ottnad, Kunsthistoriker und Kurator, seit 2014 Geschäftsführer des Künstlerbunds Baden- Württemberg

Förderrichtlinien

Bewerbungsrichtlinien

 für die Vergabe der Atelierwohnungen im Antonie-Leins-Künstlerhaus in Horb a. N. durch den „Förderverein zur Rettung des ehemaligen Malz- und Gärkellers am Kloster Horb und seiner Nutzung als Künstlerhaus e. V.“ (kurz: Förderverein Künstlerhaus). Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler der Europäsichen Union.


1.Art der Förderung

Kunstschaffende der Bereiche Bildende Kunst / Video / Foto / Performance / Installation können sich vorzugs­weise für drei Jahre um eine Atelierwohnung im Antonie-Leins-Künstlerhaus in Horb a. N. bewerben. Das Künstlerhaus umfasst drei Maisonette-Wohnungen, jeweils zwischen 60 und 70 Quad­ratmeter groß, die zur Verfü­gung gestellt werden. Genutzt werden können von den Stipendiat*innen auch das Gemeinschafts­atelier (ca. 105 m²) und der Hof­raum (ca. 100 m²).
Die Stipendiat*nnen beteiligen sich mit einem Beitrag von monatlich 250 € (für die kleinere Wohnung) und 300 € (für die jeweils größeren) an den Betriebs­kosten des Gebäudes.

Die Stipendiums-Verträge sind auf drei Jahre angelegt, um den Bewohnern eine Phase in­tensiver künstlerischer Arbeit zu ermöglichen. Sie sind zugleich auf diesen Zeitraum be­grenzt. In Ausnahme-fällen ist in Absprache mit dem Vorstand des Vereins eine Verkürzung des Zeitraums möglich.

In den Verträgen ist außerdem geregelt, dass die Künstler/in­nen eigene Arbeiten min­des­­tens einmal während Ihres Stipendium-Aufenthaltes an einem Tag des offenen Ateliers zeigen.

Über die Bereitstellung der Räume hinaus will der Förderverein den Stipendiat*innen Möglich­keiten eröffnen, ihre Arbeit wirtschaftlich abzusichern und in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen ihren Gesichtskreis zu erweitern:

  • durch Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen (Kunst-AGs);
  • durch die Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Freudenstadt;
  • durch ein Jahr beitragsfeie Mitgliedschaft im Kunstverein-Oberer Neckar und mögliche Teilnahme an der jährlichen Mitgliederausstellung
  • Unterstützung durch das Kulturamt Horb, bei Förderanträgen zur Umsetzung eines Projekts im Öffentlichen Raum Horbs

2. Voraussetzungen für eine Stipendiums-Zusage

Voraussetzungen für die Zusage sind eine abgeschlossene Ausbildung bzw. Studium und ein überzeugender professioneller künstlerischer Leistungsnachweis der Bewerber*innen. Der Förderverein Künstlerhaus unterstützt bevorzugt Künstlerinnen und Künstler, deren Arbeit sich durch herausragende Qualität auszeichnet.

Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat*innen mindestens zwei Drittel ihrer Stipendienzeit in Horb verbringen. Alle eingeladenen Stipendiat*innen haben während ihres Aufenthalts ihren festen Wohnsitz in Horb (Meldepflicht).

4. Bewerbungsverfahren

Bewerbungen müssen bis zum Stichtag (4. August) beim Vorstand des Fördervereins vorliegen, um berücksichtigt werden zu können. Sie sollen Biographie, 10 ausgewählte Arbeiten und wenn vorhanden eine homepage-adresse umfassen und sind über die Website www.kuenstlerhaus-horb.de einzureichen. Die Künstler*innen, die der Förderverein in die engere Auswahl nimmt, werden Ende August zu einem Gespräch nach Horb a. N. eingeladen.

Bei Ablehnung sind insgesamt drei Bewerbungsversuche möglich. Wer bereits gefördert wurde, kann sich nicht noch einmal bewerben.

5. Bewilligungsverfahren

Nach einer ersten Prüfung der Bewerbungen durch den Förderverein und der end­gültigen Auswahl durch den künstlerischen Beirat ergehen die Be­scheide an die Bewer­ber*innen bis Ende August.

Eine Begründung gegenüber dem Bewerber / der Bewerberin ist nicht erforderlich.

Über die Vergabe entscheidet der künstlerische Beirat, der sich derzeit aus folgen­den Mit­gliedern zusammensetzt:

  • Prof. Dr. Bärbel Renner (Professorin für Lehraufgaben und Vorstandsmitglied der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart)
  • Sebastian Dresel (Beauftragter für Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Mann­heim)
  • Thomas Putze (Bildhauer, Stuttgart)
  • Katrin Kinsler (Bildende Künstlerin, Horb a. N.)
  • Dr. Sascha Falk (Direktor Kreisvolkshochschule, Freudenstadt)
  • Martin Bruno Schmid (Bildender Künstler, Stuttgart)
  • Clemens Ottnad (Geschäftsführer des Künstlerbundes Baden-Württemberg)

6. Ausschluss

Ein Einspruch gegen die Entscheidung des Beirats ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist aus­geschlossen.

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